Ausnahme zur Buspauschale (50km Radius)

Ausnahme zur Buspauschle (50km Radius)

Für Vereinsfahrten im Radius von 50 km Luftlinie um den KKR Standort Rosenheim entsprechend der Karte ist die Pauschale von 50ct/km nicht zu bezahlen. Dies betrifft z.B. Chiemsee, Waginger See, Simssee, Schliersee und Tegernsee, sowie Inn bis Mühldorf, Brandenberger Ache, Windauer Ache, Kelchsauer Ache, Isar ab Sylvensteinspeicher, Tiroler Ache, Saalach, Leitzach, Mangfall und Alz.

Bei Fahrten innerhalb dieses Radius sind dabei nur die Spritkosten von der jeweiligen Ausfahrt zu tragen, die Pauschale wird nicht erhoben.

Für Fahrten außerhalb des 50 km Radius wird ein Nutzungsentgelt von derzeit 50ct/km erhoben. Darin sind die Treibstoffkosten eingeschlossen.

Vereinsfahrten sind offiziell im Fahrten- bzw. Sportprogramm des Vereins ausgeschriebene Ausfahrten.

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